Nachrichten - Schützenverein 1990 e.V. Hoyerswerda

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

Nachrichten

Aktuelles zum Waffenrecht

Auf  dieser Seite wollen wir aktuelle Dokumente zum Waffenrecht und auch interessante Nachrichten rund um unseren schönen Sport darbringen. Da immer wieder, jeder Anlass der irgendetwas mit Anschlägen, Amokläufen oder aktuellen aufgeputschten Berichterstattungen so den aktuellen politischen Ereignissen, genutzt wird um uns Sportschützen immer mehr in irgendwelche Schubfächer zu schieben. Da bei wird mal ganz schnell vergessen, das wir in den Schützenvereinen weit mehr leisten in der Gesellschaft, oder besser gesagt weit vielschichtiger als all andere Vereine. Wir sind aktiv im Sport ob im Leistungssektor oder im Breitensport. Wir arrangieren uns im sozialen Umfeld, haben eine sehr gute Jugendarbeit und halten auch unsere geschichtlichen Werte hoch. Ein deutsches Schützenmuseum in Coburg nennen wir unser eigen. Viele Schützen haben da Exponate und Leihgaben zur Verfügung gestellt. Unzählig sind die Aktivitäten eines Schützenvereins. Immer ist er mit seiner Stadt oder ländlichen Umgebung verbunden und beteiligt sich aktiv an deren Gestaltung.

An dieser Stelle zum Download bereitgestellt einige Dokumente die es wert sind gelesen zu werden.

 

Download

 

Download

 

Download

Pressemitteilung vom  27.11.2015

Download

Position des DSB zum Änderungsvorschlag der EU Kommission vom 18.11.2015

Download

Vorschlag der EU zur Änderung Feuerwaffenrichtlinie 18.11.2015

Download

Einleitung auf Deutsch des EU-Waffenverbotsplan vom 18.11.2015

Download

Europäische Kommission verschärft EU-weit Kontrolle von Feuerwaffen vom 18.11.2015

Download

Infos zum Nationalen Waffenregister März 2014

Download

Mitteilung der EU / Schusswaffen und die inner Sicherheit der EU vom 21.10.2013

Download

Änderung zum Waffenrecht in folge von Winnenden 25.05.2009

Download

Ein paar Beispiele

Hitler ließ Regimegegner entwaffnen
Um diese zu verhindern, machten sich die Nationalsozialisten auch ab 1933 umgehend an die Entwaffnung von Regimegegnern und des jüdischen Bevölkerungsteils, indem sie Waffenerwerbscheine einzogen. Funktionäre von Partei und SS wurden dagegen vom Führen von Waffenscheinen befreit.
Der alliierte Kontrollratsbefehl Nr. 2 von 1946 versuchte eine allgemeine Entwaffnung durchzusetzen. Nach gewissen Lockerungen war es seit 1956 Privatpersonen wieder erlaubt, Schußwaffen zu besitzen. Das erste einheitliche Bundeswaffengesetz entstand 1968. Eine Bundesratskommission betrieb ab 1970 auf Hamburger Initiative die Reform des Waffenrechts. Schon der bloße Waffenbesitz wurde nun bereits als Gefahr für die Allgemeinheit interpretiert, obwohl es keine Statistik über eine deliktrelevante Verwendung von Jagd- oder Sportwaffen gab. So kam es 1972 zu einer Grundgesetzänderung, auf die die Meldepflicht für zuvor frei erwerbbare Waffen eingeführt wurde. Das Waffenrecht wurde im Laufe der Jahre immer weiter verschärft. So wurde es unter anderem auf bestimmt Wurf- und Schlagwaffen ausgeweitet, zum Beispiel Wurfsterne und Butterflymesser.
Die bestehenden Gesetze schränken somit den Besitz legaler Waffen stark ein, obwohl sie laut Angaben der Gewerkschaft der Polizei im Jahr 2000 an nur ca. drei Prozent der Straftaten mit Schußwaffen beteiligt waren. Die Zahlen dürften auch heute nicht viel anders sein. Das heißt, die ständige Verschärfung des Waffenrechts trifft nur die Bürger, die sich an die Gesetze halten, legal Waffen erwerben und anmelden. Das eigentliche Problem aber erreicht das Waffenrecht gar nicht, denn ca. 97 Prozent der Schußwaffendelikte werden mit ohnehin illegalen Waffen ausgeführt.

Mit Einzelfällen die Masse rechtschaffender Bürger anprangern
Zwar ist das Problem nicht zu leugnen, daß sich in der Vergangenheit einige psychisch desolate Jugendliche nicht sorgfältig verschlossener Sportwaffen bedient haben, um damit Schulhofmassaker anzurichten, so 2002 am Erfurter Gutenberg-Gymnasium und 2009 in Winnenden. Die erschreckende Nachahmung amerikanischer Vorbilder wurde von Vertretern der linken Parteien dazu genutzt, den Ruf nach einem verschärften Waffenrecht zu erheben. Diese wahrlich bedrückenden Einzelfälle (die in den USA aufgrund fahrlässigen Umgangs mit Schußwaffen leider häufiger vorkommen) sollten indes nicht dazu verleiten, die Masse an rechtschaffenen Bürgern anzuprangern, die trotz Waffenbesitz nicht gegen die Gesetze verstoßen. Die meisten von jugendlichen Tätern verursachten Schwerverletzten und Toten werden zudem durch den Gebrauch von Messern und Fäusten verursacht. Derzeit sind zum Beispiel in Hessen etwa 477.000 Waffen bei 114.000 Privatleuten registriert, was einerseits doch für eine erhebliche Zahl für Waffen in Privatbesitz spricht, andererseits dafür, daß trotzdem noch kein Kleinkrieg ausgebrochen ist.
Nun argumentieren die Gegner einer weitergehenden Waffenfreigabe damit, daß mehr Waffen das Risiko von Straftaten steigen läßt. Waffennarren und psychisch Labile könnten bei Affekthandlungen größeren Schaden anrichten, als mit einem Küchenmesser. Kriminelle könnten leichter an Waffen gelangen, die sie sich nicht auf dem Schwarzmarkt besorgen müßten. Die Angst geht sogar so weit, schon heute Maßnahmen gegen den möglichen Selbstbau von Waffen aus dem 3-D-Drucker einzuleiten.
Dem stehen die Sorgen der Sportschützen gegenüber, die sich zunehmend gegängelt fühlen. Durch die Eintragung in ein „Nationales Waffenregister“, so wird befürchtet, könnten Daten über den persönlichen Waffenbesitz auch in die Hände von Unbefugten geraten, man somit zur Zielscheibe von Kriminellen werden, die es entweder auf historische Wertstücke aus Sammlungen abgesehen haben oder sich schlicht mit Schußwaffen kostenlos eindecken wollen.
Vertrauen in die Schutzpflicht des Staates schwindet
So wird auch die simple Gleichung „Mehr privater Waffenbesitz = Mehr Straftaten“ von Kritikern in Frage gestellt. Offenbar scheinen ganz andere Gründe eine Rolle zu spielen, zum Beispiel die Bevölkerungszusammensetzung, Raumordnung und die kulturelle Prägung. Beispielsweise liegt die Mordrate in New York bei 13,2 je 1.000 Einwohner bei restriktivem Waffengesetz und nur elf Prozent privatem Schußwaffenbesitz, in Vermont aber bei 0,7 je 1.000 Einwohner bei liberalem Waffenrecht und 35 Prozent privaten Schußwaffenbesitzes. Obwohl Kanada prozentual auf ca. 65 Prozent der Haushalte mit Schußwaffen im Vergleich zu den USA kommt, finden dort im Vergleich nur 10 Prozent an Schußwaffenmorden statt.
Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Mordrate in New York bei liberalerer Waffengesetzgebung noch höher wäre. Die Hauptursache für die Verbrechen liegt aber ganz offenbar nicht am Zugang zu legal registrierten Waffen.
Es gibt einen noch weiterreichenden Aspekt. Bei den Befürwortern eines liberaleren Waffenrechts dürften nicht nur Sport-Argumente eine Rolle spielen. Immer wieder bekomme ich mit, daß die Sorge vor bürgerkriegsähnlichen Unruhen und vor ausuferndem Verbrechen gerade in bürgerlichen Kreisen ausgeprägt ist. Man traut den Staatsorganen nicht mehr zu, im Ernstfall einer Verschärfung der sozialen Krise noch die Interessen der Bürger ausreichend zu schützen. Personaleinsparungen und ethnische Durchmischungen bei der Polizei und die Lagebeschönigung durch die politisch-korrekten Eliten tun ihr übriges, diese Furcht zu untermauern.

Furcht der Eliten vor dem eigenen Volk
Viele Kriminelle sind ohnehin mit illegalen Waffen eingedeckt, viele Einwanderer stammen zudem aus Bürgerkriegsgebieten und sind mit der Handhabung von Waffen faktisch aufgewachsen. Demgegenüber könnte der deutsche Normalbürger wehr- und schutzlos dastehen, wenn er sich nicht mehr auf den staatlichen Schutz verlassen kann. Durch eine Waffenfreigabe hoffen viele Bürger, sich wenigstens im Ernstfall selbst schützen zu können, eventuell im Rahmen von Bürgerwehren.
Doch dies werden EU und der bundesdeutsche Staat nicht zulassen. Man würde damit das Gewaltmonopol gefährden. Und bereits in der Debatte um Volksabstimmungen oder eine Direktwahl des Bundespräsidenten oder die außenpolitische Einbindung Deutschlands zeigt sich die immense Furcht der Eliten vor dem eigenen Volk. Der „furor teutonicus“ soll auf jeden Fall eingehegt werden, indem man ihm möglichst viele Fesseln anlegt.
Bürgerwehrstrukturen oder gar eine Art modernen Bauernaufstand wird man also im Keim ersticken. Beispielsweise existiert bereits seit 2006 die Eurogendfor als europäische paramilitärische Polizeieinheit, die auch darauf geschult ist, mögliche soziale Unruhen zu bekämpfen. Wie man Unruhen definiert, obliegt den politisch Verantwortlichen. Notfalls wird sogar eher demokratischer Protest der Repression ausgesetzt, als daß man wehrbereiten Bürgern noch den Erwerb legaler Waffen zugesteht.


Dr. Claus Wolfschlag wurde 1966 in Nordhessen geboren. Er ist seit vielen Jahren als Journalist, Kultur- und Geisteswissenschaftler für diverse Magazine, Wochen- und Tageszeitungen tätig. Zudem veröffentlichte er mehrere Bücher zu den Themenbereichen Geschichte, Politik und Kunst. 2007 erschien sein Buch „Traumstadt und Armageddon“ über die Geschichte des Science-Fiction-Films.


03.04.2013

Mit Datum vom 20.2.2013 wurde die German Rifle Association gegründet.
Hier der Link zu ihrem Manifest: http://german-rifle-association.de/manifest/   


09.03.2013

Information für legale Waffenbesitzer. Mit freundlicher Unterstützung von Gunboard.de


02.03.2013

Aufsicht und Kontrolle des Personalausweises bei Gästen
01.03.2013, SSB- Am gestrigen Tag strahlte der MDR in seiner Sendung „Hier ab 4" einen Beitrag aus, in welches es um das Schießen von Gästen bei Schützenvereinen ging. Exemplarisch wurden 3 Vereine mit versteckter Kamera besucht, wobei einer der Gäste erst 16 Jahre alt war. In einem Fall wurde dem Jugendlichen Zugang zu einer großkalibrigen Kurzwaffe gewährt, in den zwei anderen Fällen wurde KK genutzt. Leider war trotz dem vorsätzlichen Täuschungsversuch lediglich in einem Fall ein fragwürdiger Sachverhalt gegeben (GK erst ab 18 Jahre). In den beiden anderen dargestellten Fällen wurde für den 16- Jährigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten gefordert, die der gesetzlichen Grundlage entbehrt. Übereinstimmend zitieren diverse Kommentierungen des § 27 WaffG, dass die Obhutspflicht bei Jugendlichen, die mindestens 16 Jahre alt sind, entfällt. Somit kann ein Jugendlicher ab 16 Jahre ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten auf einem Schießstand KK- Sportwaffen unter Aufsicht benutzen. Neben dieser gesetzlichen Regelung, die falsch dargestellt wurde, waren weitere Falschdarstellungen oder auch das vorsätzliche Weglassen prägend für den MDR- Beitrag. Beispielsweise wurde versucht, mehr als 3 Vereine zu täuschen, und nicht wie dargestellt, nur 3 ausgewählt. Dem Sächsischen Schützenbund ist mindestens ein weiterer Verein bekannt, bei dem der Reporter mit seiner jugendlichen Begleitperson ohne Vorlage des Personalausweises gescheitert ist.
Der Sächsische Schützenbund nimmt diesen Fernsehbeitrag nochmals zum Anlass, auf die Empfehlung des Ausschuss Waffenrecht vom vergangenen Jahr hinzuweisen. In der Hausordnung, Nutzungsordnung, ö. ä. wird den Schützenvereinigungen empfohlen, sich für Gäste und unbekannte Personen das Recht zur Einsicht in den Personalausweis vorzubehalten. Nur damit ist beim Gästeschießen eine Kontrolle des Personalausweises möglich. Personen, die einer solchen Kontrolle nicht zustimmen, sollte der Zugang zu Sportgeräten verwehrt werden.
Unser zweiter Hinweis betrifft die Betreuung und Aufsicht von Gästen. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz (Tagesversicherung) muss eine Einweisung und Belehrung genauso wie die persönliche Betreuung durch eine qualifizierte Aufsichtsperson

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü